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BSFA der "Bund Schweizer Film- und Video-Autoren-Clubs"
(http://www.swiss-movie.ch/) veranstaltet 3 regionale und das Schweizerische Filmfestival. Er unterstützt finanziell jeweils die ausführenden Clubs. Er vertritt unsere Clubs gegenüber der Filmerweltorganisation UNICA (Union Internationale du Cinema) und delegiert die geeigneten Filme an dessen Festival. swiss.movie organisiert auch Kurse und Foren, regelt die Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik in unseren Filmen gegenüber der SUISA , führt eine für alle Clubmitglieder zugängliche Filmothek, und bedient die Clubs mit Kopien von prämiierten Filmen. Kurz, swiss.movie ermöglicht uns, falls gewünscht, einen Blick über den Gartenhag!


SUISA Schweizerische Gesellschaft für Urheberrechte

Die SUISA ist die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik.
Die SUISA zieht für sie Urheberrechtsentschädigungen ein, wenn jemand in der Schweiz und in Liechtenstein ihre Musik öffentlich nutzt.
SUISA erteilt swiss.movie als Kunde die Lizenz, damit diese Musik (in unseren Filmen verwendet) aufführen, senden, weiterverbreiten und vervielfältigen dürfen.
Wer Musik im privaten Rahmen nutzt, das heisst im Freundes- und Verwandtenkreis, braucht keine Erlaubnis.
Alle anderen Nutzungen sind öffentlich und erfordern eine Lizenz der SUISA. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, die Erlaubnis für die öffentliche Nutzung einzuholen.

[Die SUISA erlaubt dem BSFA und seinen Mitgliedern, die vertonten Tonbild-Träger wie folgt zu verwenden: - an eigenen Anlässen des BSFA und dessen Mitgliedern, an denen die Mitglieder unter sich sind. - an anderen Anlässen des BSFA, seiner Mitglieder-Clubs und deren Mitglieder, wenn von den Zuschauern kein Eintritt erhoben wird. - an Tonbild-Träger-Wettbewerben. (Filme sind also in Juristendeutsch 'vertonte Tonbild-Träger'! hp)¨]